Untersuchungen zur Geschichte der staatsphilosophischen Vertragstheorie im 17. und 18. Jahrhundert: Hobbes, Locke, Rousseau, Fichte : mit einem Beitrag zum Problem der Gewaltenteilung bei Rousseau und FichteRodopi, 1995 - 374 من الصفحات Obwohl hierzu schon einige grundlegende Arbeiten aus den zwanziger und den frühen dreißiger Jahren vorlagen, war es erst Richard Schottkys Dissertation, welche die Fichtesche Rechts- und Staatsphilosophie in die Linie der großen Staatskonzeptionen der Neuzeit richtig einzustellen vermochte. Hier fiel nicht mehr der Blick auf sie aus nationalem Interesse, sondern Fichtes Entwurf wurde als ein notwendiger Schritt erkennbar, der aus Rousseaus contrat social und dessen Reaktionen auf Thomas Hobbes auf der einen Seite, wie auf Locke auf der anderen Seite, zur Grundlage des autonomen Rechtsstaates überhaupt erst führte. Die Abhandlung Das Problem der Gewaltenteilung bei Rousseau und Fichte ergänzt die Dissertation, insbesondere was Fichtes Staatskonzeption betrifft, indem sie auch die späte Rechts- und Staatslehre berücksichtigt und Fichtes erneute Wandlung einbezieht, mit der er in der Spätphilosophie um eine sittliche Fundierung der Rechtssphäre, die den Staat trägt, bemüht ist. |
المحتوى
Exkurse zum ersten Kapitel | 59 |
Exkurse zum zweiten Kapitel | 141 |
Drittes Kapitel | 157 |
Anhang | 222 |
Exkurse zum dritten Kapitel | 257 |
Zur Frage vermutlicher literarischer Anregungen | 265 |
Exkurs zum Anhang | 317 |
Fichte | 343 |
369 | |
طبعات أخرى - عرض جميع المقتطفات
عبارات ومصطلحات مألوفة
absolut allgemeinen andererseits ausdrücklich Autorität Bedingung Begriff beiden bestimmten bloß bloße Bürger Chap contrat social Deduktion Denken durchaus eigenen eigentlich Eigentumsvertrag Einzelnen Entscheidung Ephorat Ephoren Erhard erst Ethik ethischen Exekutive fakti faktisch Fichte Frage Freiheit freilich Frieden ganze Gegensatz gegenseitig gegenüber Gehorsam Gemeinschaft Gemeinwillen Gemeinwohl gerade Gerechtigkeit Gesamtheit Gesetzgebung Gewaltenteilung Grund Gültigkeit Handeln Haymann heißt Herrscher Hinsicht Hobbes Hobbesischen Individualismus Individuen Individuum Inhalt insofern Kant Kapitel konkreten könnte Konzeption läßt legitimen lich Locke Maimon Menschen möglich Moral muß natürlichen Gesetze Naturrecht Naturzustand notwendig Pflicht Phil.Journ politischen positiven ratio Realisierung Recht rechtlichen Rechtsfrieden Rechtsgesetz Rechtslehre Rechtsphilosophie Rechtsstaat Reservatrechte Rousseau Rousseauschen Satz scheint schen schließlich schließt Selbsterhaltung Sinne Sittengesetz Sittlichkeit soll Souverän Souveränität Staat staatlichen staatsbegründenden staatsphilosophischen Staatstheorie Staatsvertrag tatsächlich Theorie totale überhaupt unserer unterwerfen ursprünglich Vernunft Vernunftrecht Vertrag Vertragsbegriff Vertragsschluß Vertragstheorie Volk Volkssouveränität Volksversammlung volonté générale wahren Wesen wesentlich Widerstandsrecht wieder Willen wirklich wohl zunächst Zustand Zwangsrecht Zweck