Rehabilitierung des Beschuldigten im Strafverfahren

الغلاف الأمامي
Mohr Siebeck, 2002 - 342 من الصفحات
English summary: Continuing suspicion of a criminal offence after the end of the proceedings can mean that the accused will be exposed to considerable discrimination. In this work, Ralf Krack examines the question of whether and on what conditions the accused should have the right to request a positive statement of his innocence during criminal proceedings in order to enable his rehabilitation. German description: Das Strafprozessrecht bietet dem Beschuldigten vielfaltige Rechte, sich gegen die formellen Wirkungen des Verfahrens wie insbesondere den Schuldspruch zu wehren. Anders verhalt es sich dagegen mit den diskriminierenden Wirkungen des Strafverfahrens, die aus dem Fortbestehen des Tatverdachts trotz Ausbleibens eines Schuldspruchs resultieren. Hier drohen dem Beschuldigten schwerwiegende soziale und wirtschaftliche Nachteile im privaten wie im beruflichen Umfeld, gegen die er sich - nach dem gangigen Verstandnis des geltenden Strafprozessrechts - nicht zur Wehr setzen kann. Ralf Krack geht der Frage nach, ob dem Beschuldigten zukunftig das Recht eingeraumt werden sollte, innerhalb des Strafverfahrens auf den Nachweis und die Feststellung seiner Unschuld anzutragen, um so moglicherweise die Rehabilitierung von dem gegen ihn gerichteten Straftatverdacht zu erreichen. Hierbei handelt es sich entgegen dem ersten Anschein um ein bereits erstinstanzlich relevantes Problem. Der Autor teilt seine Untersuchung in drei Fallgruppen ein, in denen die Rehabilitierung vom fortbestehenden Straftatverdacht ein wichtiges Anliegen des Beschuldigten sein kann. Dabei geht er erstens der Frage nach, ob dem Beschuldigten ein Recht auf einen Freispruch 'erster Klasse', also den positiven Nachweis seiner Unschuld, eingeraumt werden sollte. Daraufhin wird untersucht, ob ein Freispruch auf die Schuldunfahigkeit des Angeklagten gestutzt werden darf, wenn auch andere Freispruchsgrunde in Betracht kommen. Drittens geht es um ein Recht des Angeklagten, trotz Bestehens eines Prozesshindernisses eine Sachentscheidung durchzusetzen.

نبذة عن المؤلف (2002)

Ralf Krack, Geboren 1966; 1985-90 Studium der Rechtswissenschaften; 1993 Promotion; 1993-95 Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle; 1995 Zweites Juristisches Staatsexamen; 1996-2001 Wissenschaftlicher Assistent an der Georg-August-Universitat Gottingen; 2001 Habilitation; seitdem Privatdozent, Wissenschaftlicher Oberassistent.

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